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Vertrag zur Auftragsverarbeitung

Nach Artikel 28 DSGVO, für die Nutzung von Siro Pilot. Stand: 22. September 2026

Auftraggeber („Verantwortlicher“) ist der Kunde, der Siro Pilot nutzt.
Auftragnehmer ist Holger Möller, Zollhaus-Marketing, Hannoversche Straße 151, 34266 Niestetal.

Dieser Vertrag ist Anlage zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Er wird mit der Zustimmung zu diesen Bedingungen beim Abschluss des Abos in Textform geschlossen (Artikel 28 Absatz 9 DSGVO). Ein gesonderter Abschluss ist nicht nötig; auf Wunsch stellt der Auftragnehmer eine gesondert unterzeichnete Fassung bereit.

1. Gegenstand und Dauer

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich, um die in den AGB beschriebene Software bereitzustellen: das Speichern und Auswerten der vom Kunden hinterlegten Wissensquellen, das Erzeugen von Texten und Bildern, das Veröffentlichen in den vom Kunden angebundenen Zielsystemen und den Betrieb der Benutzerkonten.

Die Verarbeitung dauert so lange wie das Abo. Sie endet mit dessen Beendigung, gefolgt von der in Ziffer 9 geregelten Löschung.

2. Art der Daten und betroffene Personen

Verarbeitet werden insbesondere:

  • Zugangs- und Kontodaten der Nutzer des Kunden: Name, E-Mail-Adresse, verschlüsseltes Passwort, Zeitpunkte der Nutzung.
  • Inhalte, die der Kunde einbringt: Dokumente, Webseiten und Texte als Wissensquellen, Bilder und Videos. Ob sie personenbezogene Daten enthalten, bestimmt allein der Kunde durch seine Auswahl.
  • Zugangsdaten zu Zielsystemen: Anwendungspasswort der WordPress-Installation, Zugangstoken und Personenkennung des LinkedIn-Kontos.
  • Nutzungszahlen aus Google Analytics, sofern der Kunde diese Anbindung selbst einrichtet; diese werden nur in zusammengefasster Form abgerufen.

Betroffene Personen sind die Mitarbeiter und Ansprechpartner des Kunden sowie Personen, die in den vom Kunden eingebrachten Inhalten vorkommen.

3. Weisungen

Der Auftragnehmer verarbeitet die Daten nur auf dokumentierte Weisung des Kunden. Als Weisung gelten dieser Vertrag, die AGB und die Einstellungen, die der Kunde in der Anwendung selbst vornimmt.

Hält der Auftragnehmer eine Weisung für rechtswidrig, teilt er dies mit und darf ihre Ausführung aussetzen.

4. Vertraulichkeit

Zugriff auf die Daten hat allein der Auftragnehmer persönlich. Werden künftig weitere Personen eingesetzt, verpflichtet er sie zuvor schriftlich auf die Vertraulichkeit und unterweist sie im Datenschutz.

5. Technische und organisatorische Maßnahmen

Der Auftragnehmer trifft die folgenden Maßnahmen nach Artikel 32 DSGVO. Sie sind nach den dort genannten Schutzzielen gegliedert.

5.1 Vertraulichkeit

Zutrittskontrolle. Der Arbeitsplatz des Auftragnehmers liegt in einem eigenen Bürogebäude auf einem umschlossenen, nicht öffentlich zugänglichen Grundstück.

  • Elektronisches Schließsystem mit Protokollierung der Zutritte.
  • Sicherheitsbeschläge, die sich nach dem Abschließen nicht mehr betätigen lassen.
  • Videoüberwachung des Grundstücks.
  • Server stehen nicht an diesem Ort, sondern beim Hoster (Ziffer 6). Für dessen Gebäudesicherheit steht der Hoster ein.

Zugangskontrolle. Wer sich an einem System anmelden kann.

  • Die Anwendung ist nur nach Anmeldung nutzbar. Passwörter werden als gesalzener Hash gespeichert, nie im Klartext.
  • Zwei-Faktor-Authentisierung bei allen Dienstleistern, die der Auftragnehmer für den Betrieb nutzt: Hoster, Zahlungsdienst, KI-Schnittstelle und Quellcodeverwaltung.
  • Passwörter und Schlüssel liegen in einer Passwortverwaltung (1Password), nicht in Dateien, Notizen oder E-Mails.
  • Das Arbeitsgerät hat eine vollständig verschlüsselte Festplatte (FileVault) und sperrt den Bildschirm nach Untätigkeit selbsttätig.

Zugriffskontrolle. Wer auf welche Daten zugreifen darf.

  • Zugriff auf die Daten hat allein der Auftragnehmer persönlich. Es gibt keine Mitarbeitenden und keine Dienstleister mit Zugang zu den Anwendungsdaten; zur Verpflichtung künftiger Personen siehe Ziffer 4.
  • Innerhalb der Anwendung sind die Rollen von Agentur und Kunde getrennt; ein Kundenkonto erreicht keine agenturinternen Bereiche.

Trennungskontrolle. Dass Daten verschiedener Kunden getrennt bleiben.

  • Jeder Zugriff auf Daten einer Website läuft über eine zentrale Rechteprüfung, die die Zugehörigkeit des Kontos prüft.
  • Eine eigene, bei jeder Änderung laufende Prüfreihe stellt sicher, dass keine Programmstelle an dieser Prüfung vorbeikommt.

5.2 Integrität

Weitergabekontrolle.

  • Alle Zugriffe auf die Anwendung laufen ausschließlich über HTTPS.
  • Fremde Zugangsdaten – insbesondere das WordPress-Anwendungspasswort und die LinkedIn-Token – liegen mit AES-256-GCM verschlüsselt in der Datenbank.
  • Links zum Zurücksetzen des Passworts werden nur als Hash gespeichert, gelten eine Stunde und lassen sich genau einmal verwenden.

Eingabekontrolle.

  • Vorgänge wie Erzeugung, Veröffentlichung und Löschung werden mit Zeitpunkt, Art und Ergebnis protokolliert.
  • Formulare tragen ein Merkmal, mit dem die Anwendung Anfragen fremder Herkunft zurückweist.

5.3 Verfügbarkeit und Belastbarkeit

  • Anwendung, Datenbank und die vom Auftragnehmer bereitgestellten Blogs laufen auf einem Webspace der IONOS SE in Deutschland. Für Gebäude, Stromversorgung, Netz und Ausfallsicherheit steht IONOS im Rahmen seines Leistungsumfangs ein.
  • Die Sicherung des Webspace erfolgt durch IONOS im Rahmen seines Leistungsumfangs. Eine darüber hinausgehende eigene Sicherung mit zugesagtem Rhythmus besteht nicht.

5.4 Wiederherstellung nach einem Zwischenfall

  • Die Wiederherstellung von Daten stützt sich auf die Sicherungen des Hosters.
  • Der Programmcode der Anwendung liegt in einer Versionsverwaltung. Die Anwendung lässt sich daraus jederzeit neu aufsetzen.
  • Eine Frist, innerhalb derer wiederhergestellt ist, wird nicht zugesagt.

5.5 Überprüfung und Bewertung der Maßnahmen

  • Die Mandantentrennung und die Zugriffsregeln sind durch automatische Prüfungen abgedeckt, die bei jeder Änderung an der Anwendung laufen.
  • Jede Änderung am Programmcode ist über die Versionsverwaltung nachvollziehbar.
  • Der Auftragnehmer überprüft die Maßnahmen anlassbezogen, insbesondere bei Änderungen an der Anwendung oder an den eingesetzten Diensten. Ein festes Prüfintervall ist nicht zugesagt.

5.6 Pseudonymisierung und Verschlüsselung

  • Passwörter: gesalzener Hash, nicht rückrechenbar.
  • Fremde Zugangsdaten: verschlüsselt (AES-256-GCM).
  • Übertragung: ausschließlich HTTPS.
  • Datenträger des Arbeitsplatzes: vollständig verschlüsselt.
  • Die Inhalte selbst – Artikel, Wissensquellen, Kontodaten – liegen unverschlüsselt in der Datenbank, weil die Anwendung mit ihnen arbeiten muss. Geschützt sind sie durch die Zugangs- und Zugriffskontrolle oben.

5.7 Datenminimierung

  • Die Anwendung erhebt keine Daten der Websitebesucher des Kunden.
  • Die vom Auftragnehmer bereitgestellten Blogs binden keine fremden Dienste ein und setzen keine Cookies.

5.8 Ausgemusterte Datenträger

Datenträger werden vor der Aussonderung gelöscht und anschließend physisch zerstört. Da sie vollständig verschlüsselt sind, sind sie ohne den Schlüssel ohnehin nicht lesbar.

Der Auftragnehmer darf die Maßnahmen weiterentwickeln, solange das Schutzniveau nicht unterschritten wird.

6. Unterauftragnehmer

Der Kunde stimmt dem Einsatz der folgenden Unterauftragnehmer zu:

  • IONOS SE, Elgendorfer Straße 57, 56410 Montabaur, Deutschland.
    Betrieb von Server, Datenbank und Blogs sowie Versand der Systemnachrichten. Verarbeitung in Deutschland.
  • Google, Gemini-Schnittstelle.
    Erzeugung von Texten und Bildern. Dabei werden die Inhalte übermittelt, aus denen der Artikel entsteht. Eine Verarbeitung außerhalb der Europäischen Union ist möglich; sie stützt sich auf die Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission. Der Auftragnehmer nutzt die kostenpflichtige Schnittstelle; die übermittelten Inhalte werden dabei nicht zum Training der Modelle verwendet.
  • Hetzner Online GmbH, Industriestraße 25, 91710 Gunzenhausen, Deutschland.
    Betrieb des Automatisierungsdienstes, der Beiträge an LinkedIn übergibt. Verarbeitung in Deutschland. Betroffen sind nur Kunden, die LinkedIn nutzen.

Der Auftragnehmer informiert den Kunden mindestens vier Wochen vorher in Textform über den Wechsel oder die Aufnahme eines Unterauftragnehmers. Der Kunde kann widersprechen; in diesem Fall darf er das Abo zum geplanten Zeitpunkt der Änderung kündigen.

Nicht Unterauftragnehmer in diesem Sinne sind die Systeme, in die der Kunde selbst veröffentlicht, also seine WordPress-Installation und sein LinkedIn-Konto. Für sie ist der Kunde verantwortlich. Ebenfalls nicht erfasst ist die Zahlungsabwicklung über Stripe: Dort ist der Auftragnehmer eigener Verantwortlicher gegenüber dem Kunden. Bildsuchen bei Pixabay und Pexels übertragen nur den Suchbegriff und keine personenbezogenen Daten des Kunden.

7. Unterstützung des Kunden

Der Auftragnehmer unterstützt den Kunden im Rahmen des Zumutbaren bei Anfragen betroffener Personen, bei der Meldung von Datenschutzverletzungen und bei einer Datenschutz-Folgenabschätzung. Wendet sich eine betroffene Person direkt an den Auftragnehmer, leitet er die Anfrage unverzüglich an den Kunden weiter.

Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten meldet der Auftragnehmer dem Kunden unverzüglich, sobald sie ihm bekannt werden, mit allen ihm vorliegenden Angaben.

8. Nachweise und Kontrolle

Der Auftragnehmer weist die Einhaltung dieser Pflichten auf Anfrage in Textform nach. Der Kunde kann sich nach Ankündigung mit angemessener Frist und zu den üblichen Geschäftszeiten von der Einhaltung überzeugen; dabei ist auf Betriebsabläufe und die Geheimhaltung gegenüber anderen Kunden Rücksicht zu nehmen.

9. Löschung nach Vertragsende

Nach dem Ende des Abos bleiben die Daten 30 Tage erhalten, damit der Kunde sie sichern oder das Abo fortsetzen kann. Danach löscht der Auftragnehmer die Daten einschließlich der vom Auftragnehmer bereitgestellten Blogs. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten, insbesondere für Rechnungen, bleiben unberührt; die davon erfassten Daten werden bis zum Ablauf der Frist gesperrt und nicht weiter verarbeitet.

10. Haftung und Schlussbestimmungen

Für die Haftung gelten Artikel 82 DSGVO und die Regelungen der AGB. Es gilt deutsches Recht. Änderungen bedürfen der Textform. Widersprechen sich AGB und dieser Vertrag, geht dieser Vertrag in Fragen der Auftragsverarbeitung vor.

Diesen Vertrag stellt der Auftragnehmer auf Anfrage unterschriftsfertig bereit: info@zollhaus-marketing.de